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Ludwig von Frankenstein und seine Ehefrau Adelheid verkaufen Abt
Heinrich [von Hohenberg] und dem Konvent von Fulda für 450 Pfund
fuldischer Pfenn...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1316-1330
1317 August 18 und August 29
Ausfertigung, Pergament, vier mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 1 Fragment)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Alle diese digke vorgeschriben tat und rede geschahen und wrden [!] geredinget in dem jar nach Cristes geburt tusent jar druhundert jar in dem sibenzehenden jar an dem Dunrestage nach unser frowen tage wrzewihe zwischen Lichtenberg und Stokheim ander Sulza bime stege ... dirre brief ist gegeben in dem vorgeschriben jar an sante Johannes tage des Touffers als er enthobet wart
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ludwig von Frankenstein und seine Ehefrau Adelheid verkaufen Abt Heinrich [von Hohenberg] und dem Konvent von Fulda für 450 Pfund fuldischer Pfennige und 150 Pfund Heller ihre Rechte und Einkünfte in der Stadt [Bad] Salzungen mit den vier Gerichten Dermbach (Theyrembach), Berka, Suhl und Eckardtshausen (Okkershusen), die von Hermann von Brandenfels ererbten Güter und das Gut in Eisenach, Burg und Stadt Stadtlengsfeld mit dem Neuhof (Nuwenhoef) [?]. Sie verzichten auf Hüttenroda (Hittenrode) und Waldsachsen (Waltschassen), doch soll Hüttenroda für 100 Pfund Pfennige von Heinrich von Heringen eingelöst werden. Sie behalten sich das Vorwerk in [Bad] Salzungen und andere Güter vor, darunter eine Ackerhufe, Wiesen, zwei Nappen, davon eine zollfrei, ihre Hofreite (unser houereyde), eine halbe Hufe, die ihrem Jäger Heinrich verlehnt ist, das Dorf Immelborn und die Hufe, die Berthold von Bernshausen (Bernshusen) zu Lehen besitzt, das Fischwasser des Dietrich von Pferdsdorf, ihren Besitz in Dermbach (Thyrembach) und die halbe Burg (hus) in Waldenburg. Sie versprechen dem Kloster Fulda ein Vorkaufsrecht für ihren Besitz. Sie haben mit dem Kloster einen gemeinsamen Amtmann auf Waldenburg. Im Streitfall werden zu Schiedsrichtern bestimmt: Konrad von Bimbach für den Abt von Fulda und Hertnid vom Berge für die von Frankenstein. Verstorbene Schiedsrichter sollen binnen Monatsfrist ersetzt werden. Die Unterhaltskosten für Waldenburg werden geteilt. Ihr Erbe fällt an das Kloster Fulda. Sie versprechen dem Kloster und ihrem Oheim, dem Grafen Berthold von Henneberg, Unterstützung. Sie werden ihren Bruder Heinrich von Frankenstein nicht mit Rat und Tat gegen das Kloster unterstützen. Der Frankensteiner Anteil an Waldenburg soll als Gemeinschaftsbesitz behandelt werden (... als ein ... ganerbe). Die Wiederbelehnung mit den Fuldaer Lehen der Frankenstein ist nicht vorweggenommen. Handlungsort: zwischen Lichtenberg und Stockheim. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3, Avers 4)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ludwig von Schenkenwald (Schenkenwalt), Giso (Gyse) von Ebersberg, Heinrich von Haun, Simon von Schlitz (Slitese), Konrad von (Hesseburg) [Hessberg?], Konrad von Bimbach, Ludwig von Bimbach, Hertnid vom Berge (an dem Berge), Berthold von Bibra (Biberach)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Ludwig von Frankenstein, Adelheid von Frankenstein, Graf Berthold von Henneberg und sein Sohn Graf Heinrich von Henneberg
Nappe ist ein Anteil an einer Saline.
Handlungs- und Beurkundungstermin fallen auseinander.
Vgl. die Gegenurkunde Abt Heinrichs von 1317 August 29 in Hennebergisches UB V, S. 37 f., Nr. 66.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.