Joachim, Propst, Hermann, Prior, und der Konvent des Klosters Bordesholm, erklären, dass es in Anbetracht der an dasselbe von Seiten der Herzöge von Schleswig, die Grafen Heinrich IV., Adolf VIII. und Gerhard VII. von Holstein-Rendsburg, erfolgte Schenkung der Kirche zu Neuenbrook Seelenmessen für die Schenker abhalten wollen. d.d. 1421, in sunte Benedictus daghe des hil. bichterghers.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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