Hinweis: Es wird nochmals auf den Forstfrevler Johannes Zecher von Treis an der Lumda hingewiesen, der wegen dieser Freveltat im Gefängnis sitzt. Alle Justiz- und Polizeibeamten werden aufgefordert, die Verordnung vom 4. Januar 1817 erneut zu publizieren

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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