Hans Rubin von Urbach, wegen Beteiligung am Bauernaufstand außer Landes geflohen, jedoch auf seine eigene und die Bitte seiner ehrlichen Freundschaft in der Hoffnung auf sein künftiges Wohlverhalten begnadigt und wieder eingelassen worden, erneuert die Erbhuldigung, gelobt unter Eid, sich fortan als gehorsamer Untertan zu erweisen, sich an keinem Aufruhr mehr zu beteiligen, sondern, wenn er von einem solchen erfahren, dies sofort der Obrigkeit anzuzeigen, auch zu keinen heimlichen Zechen und Gesellschaften zu gehen, Wehr und Harnisch dem Vogt auszuliefern und außer einem Brotmesser keine Waffen mehr zu tragen und schwört U. Bürgen (100 fl): Fridlin Holin und Martin Clopff d.Ä., B. zu Schorndorf.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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