Ott der Zenger von Bruckberg (Prukperg) verzichtet auf die Feste Landegg zugunsten seiner Herren Herzog Albrecht und Herzog Leopold von Österreich, welche sie ihm abgelöst und bezahlt haben. Die Feste hatte er als Pfand inne. Damit sollen alle Forderungen getilgt und alle Urkunden wegen der Feste, des Geldes oder der Schäden ungültig sein. Siegler: Ott der Zenger; Zeugen und Siegler: Heinrich und Ott der Jüngere, die Zenger von Schwarzeneck (Swarzenegg), Vettern des Ausstellers
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Ott der Zenger von Bruckberg (Prukperg) verzichtet auf die Feste Landegg zugunsten seiner Herren Herzog Albrecht und Herzog Leopold von Österreich, welche sie ihm abgelöst und bezahlt haben. Die Feste hatte er als Pfand inne. Damit sollen alle Forderungen getilgt und alle Urkunden wegen der Feste, des Geldes oder der Schäden ungültig sein. Siegler: Ott der Zenger; Zeugen und Siegler: Heinrich und Ott der Jüngere, die Zenger von Schwarzeneck (Swarzenegg), Vettern des Ausstellers
Tirol Urkunden, BayHStA, Tirol Urkunden 188
693; Innsbrucker Signatur: l(adl) 81
Tirol Urkunden
Tirol Urkunden >> Urkunden
1370 März 9
Perg.
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: S. 2 besch.
Überlieferung: Orig.
Sprache: dt.
Ausstellungsort: Hall im Inntal
Originaldatierung: Samstag vor Reminiscere
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1370
Monat: März
Tag: 9
Äußere Beschreibung: 33,5 cm x 17,5 cm
Überlieferung: Orig.
Sprache: dt.
Ausstellungsort: Hall im Inntal
Originaldatierung: Samstag vor Reminiscere
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1370
Monat: März
Tag: 9
Äußere Beschreibung: 33,5 cm x 17,5 cm
Innsbrucker Schatzarchiv-Rep. lib. II pag. 1135: "Von Otto Zännger von Pruggperg umb seine ansprach Laudegg halben."
Österreich: Albrecht III. Herzog von
Bruckberg: Albrecht von
Österreich: Leopold III. Herzog von
Zenger von Schwarzeneck: adeilge Familie
Zenger: Heinrich
Zenger: Ott d.Ä.
Zenger: Ott d.J.
Hall in Tirol (PB Innsbruck-Land, Tirol, A)
Landeck (PB Landeck, Tirol, A): Feste
Tilgungsquitttung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:34 MESZ
CC0 1.0 Universell