Das Reichsgesetz betr. die Gewerbegerichte vom 29. Juli 1890 und die Ausführungsbestimmungen zu demselben; die Errichtung von Gewerbegerichten und die Geschäftsfähigkeit der Gewerbegerichte; das Zustellungsverfahren in gewerbegerichtlichen Streitsachen
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 302 Bü 573
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 302 Justizministerium II
Justizministerium II >> 1. Generalakten >> 1.42 Gewerbegerichte
1889-1901
Enthält u. a.:
Regelung des Zustellungsverfahrens in gewerbegerichtlichen Streitsachen;
Regelung der Dienstaufsicht über die Gewerbegerichte;
Berichte des württembergischen Bundesratsbevollmächtigten über den Verlauf der Gesetzgebungsarbeiten betr. Gewerbegerichte
Darin:
1. Protokoll der 2. Sitzung des Bundesrats am 17. Januar 1889, Qu. 19;
2. Protokoll der 19. Sitzung des Reichtags am 12. Januar 1889; Drucksache des Reichstags Nr. 18 der IV. Session 1888/89, 19a;
3. Gedruckte Statuten des Gewerbegerichts Stuttgart aus den Jahren 1886, 1895 und 1897, Qu. 19a, 168, 195;
4. Vom Reichsjustizamt ausgearbeiteter Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung von Gewerbegerichten, Qu. 23;
5. Drucksache des Bundesrats vom 26. Juli 1889 betr. Gewerbegerichte, Qu. 25;
6. Anträge der Bundesratsbevollmächtigten Bayerns, Preussens und Sachsens zu dem Gesetzesentwurf betr. Gewerbegerichte, Qu. 29, 32, 40, 41, 43, 47, 59, 65;
7. Gedruckter Gesetzesentwurf des Bundesrats betr. Gewerbegerichte, Qu. 57;
8. Drucksache des Bundesrats Nr. 17 aus der Session von 1890,
Qu. 62, 64;
9. Erlass und Verfügung des Ministeriums des Innern über den Vollzug und die Ausführung des Reichsgesetzes vom 29. Juli 1890 betr. Gewerbegericht, in Qu. 70;
10. Vom Gewerbegericht Stuttgart vorgelegte gedruckte Formulare für gewerbegerichtliche Verhandlungen, in Qu. 78;
11. Beilage zu Nr. 343 der Karlsruher Zeitung vom 15. Dezember 1891 über die 3. Sitzung der 1. Kammer des badischen Landtags, in Qu. 83;
12. Bericht der Kommission für Justiz und
Verwaltung über einen Gesetzesentwurf betr. die Dienstaufsicht über Gewerbegerichte, Beilage Nr. 29 zum Protokoll der 3. Sitzung der 1. Kammer des bad. Landtags am 12. Dezember 1891, in Qu. 83;
13. Entwurf eines Gesetzes über die Dienstaufsicht über Gewerbegerichte, Beilage Nr. 9 zum Protokoll der 1. Sitzung der 1. Kammer des bad. Landtags vom 18. November 1891, Qu. 83;
14. Beilage Nr. 41 der Karlsruher Zeitung vom 10. Februar 1892 über die 24. öffentliche Sitzung der 2. Kammer des badischen Landtags, in Qu. 87;
15. Bericht der Kommission der 2. Kammer des bad. Landtags über den Gesetzentwurf betr. die Dienstaufsicht über Gewerbegerichte, in Qu. 87;
16. Badisches Gesetzes- und Versorgungsblatt Nr. III vom 25. Februar 1892, in Qu. 88;
17. Gedrucktes Formular einer Zustellungsurkunde des Gewerbegerichts Stuttgart, Qu. 89a;
18. Geschäftsbericht des Gewerbegerichts Stuttgart für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1891, Qu. 90;
19. Preussisches Justizministerium Jg. 54 Nr. 16 vom 16. April 1892, Qu. 91;
20. Jährliche Übersichten über die Organisation und die Tätigkeit der Gewerbegerichte von 1892 bis 1899, Qu. 128, 152, 165, 178, 192, 208, 221, 233;
21. Bericht der Justizgesetzgebungskommission der Kammer der Abgeordneten über den Entwurf eines Gesetzes betr. die Dienstaufsichtspflicht über die Gewerbegerichte, Beilage 35 vom 14. März 1893, Qu. 129;
22. Württembergisches Regierungsblatt Nr. 9 vom 25. April 1893, Qu. 132;
23. Gedrucktes Statut des Gewerbegerichts Esslingen von 1898,
Qu. 210;
24. Gedrucktes Statut des Gewerbegerichts Ludwigsburg von 1899, Qu. 212;
25. Gedrucktes Statut des Gewerbegerichts Aalen von 1899,
Qu. 235;
26. Gedrucktes Statut des Gewerbegerichts Tübingen von 1901,
Qu. 247.
Alte Sign.: Gen. Gewerbegerichte, Fasz. 1 (I)
Regelung des Zustellungsverfahrens in gewerbegerichtlichen Streitsachen;
Regelung der Dienstaufsicht über die Gewerbegerichte;
Berichte des württembergischen Bundesratsbevollmächtigten über den Verlauf der Gesetzgebungsarbeiten betr. Gewerbegerichte
Darin:
1. Protokoll der 2. Sitzung des Bundesrats am 17. Januar 1889, Qu. 19;
2. Protokoll der 19. Sitzung des Reichtags am 12. Januar 1889; Drucksache des Reichstags Nr. 18 der IV. Session 1888/89, 19a;
3. Gedruckte Statuten des Gewerbegerichts Stuttgart aus den Jahren 1886, 1895 und 1897, Qu. 19a, 168, 195;
4. Vom Reichsjustizamt ausgearbeiteter Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung von Gewerbegerichten, Qu. 23;
5. Drucksache des Bundesrats vom 26. Juli 1889 betr. Gewerbegerichte, Qu. 25;
6. Anträge der Bundesratsbevollmächtigten Bayerns, Preussens und Sachsens zu dem Gesetzesentwurf betr. Gewerbegerichte, Qu. 29, 32, 40, 41, 43, 47, 59, 65;
7. Gedruckter Gesetzesentwurf des Bundesrats betr. Gewerbegerichte, Qu. 57;
8. Drucksache des Bundesrats Nr. 17 aus der Session von 1890,
Qu. 62, 64;
9. Erlass und Verfügung des Ministeriums des Innern über den Vollzug und die Ausführung des Reichsgesetzes vom 29. Juli 1890 betr. Gewerbegericht, in Qu. 70;
10. Vom Gewerbegericht Stuttgart vorgelegte gedruckte Formulare für gewerbegerichtliche Verhandlungen, in Qu. 78;
11. Beilage zu Nr. 343 der Karlsruher Zeitung vom 15. Dezember 1891 über die 3. Sitzung der 1. Kammer des badischen Landtags, in Qu. 83;
12. Bericht der Kommission für Justiz und
Verwaltung über einen Gesetzesentwurf betr. die Dienstaufsicht über Gewerbegerichte, Beilage Nr. 29 zum Protokoll der 3. Sitzung der 1. Kammer des bad. Landtags am 12. Dezember 1891, in Qu. 83;
13. Entwurf eines Gesetzes über die Dienstaufsicht über Gewerbegerichte, Beilage Nr. 9 zum Protokoll der 1. Sitzung der 1. Kammer des bad. Landtags vom 18. November 1891, Qu. 83;
14. Beilage Nr. 41 der Karlsruher Zeitung vom 10. Februar 1892 über die 24. öffentliche Sitzung der 2. Kammer des badischen Landtags, in Qu. 87;
15. Bericht der Kommission der 2. Kammer des bad. Landtags über den Gesetzentwurf betr. die Dienstaufsicht über Gewerbegerichte, in Qu. 87;
16. Badisches Gesetzes- und Versorgungsblatt Nr. III vom 25. Februar 1892, in Qu. 88;
17. Gedrucktes Formular einer Zustellungsurkunde des Gewerbegerichts Stuttgart, Qu. 89a;
18. Geschäftsbericht des Gewerbegerichts Stuttgart für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1891, Qu. 90;
19. Preussisches Justizministerium Jg. 54 Nr. 16 vom 16. April 1892, Qu. 91;
20. Jährliche Übersichten über die Organisation und die Tätigkeit der Gewerbegerichte von 1892 bis 1899, Qu. 128, 152, 165, 178, 192, 208, 221, 233;
21. Bericht der Justizgesetzgebungskommission der Kammer der Abgeordneten über den Entwurf eines Gesetzes betr. die Dienstaufsichtspflicht über die Gewerbegerichte, Beilage 35 vom 14. März 1893, Qu. 129;
22. Württembergisches Regierungsblatt Nr. 9 vom 25. April 1893, Qu. 132;
23. Gedrucktes Statut des Gewerbegerichts Esslingen von 1898,
Qu. 210;
24. Gedrucktes Statut des Gewerbegerichts Ludwigsburg von 1899, Qu. 212;
25. Gedrucktes Statut des Gewerbegerichts Aalen von 1899,
Qu. 235;
26. Gedrucktes Statut des Gewerbegerichts Tübingen von 1901,
Qu. 247.
Alte Sign.: Gen. Gewerbegerichte, Fasz. 1 (I)
1 Bü 1-247 m. L.
Archivale
Aalen AA; Gewerbegericht
Esslingen am Neckar ES; Gewerbegericht
Ludwigsburg LB; Gewerbegericht
Stuttgart S; Gewerbegericht
Tübingen TÜ; Gewerbegericht
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:25 MEZ
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- Ministerium und württembergische Justizverwaltung (Tektonik)
- Justizministerium II (Bestand)
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