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Jurisdiktion des Rates in criminalibus: Das peinliche Halsgericht der Stadt und die Teilnahme des Fürstlichen Richters an Tortur und Verhör. Proteste der Fürstlichen Regierung und Gegenproteste der Stadt. 1592 Totschläger Bernhard Flege; 1599 Dieb Johan Weßlingh gt. Speckjohann. Die Stadt behauptet jeden Missetätter einziehen zu können und den fürstlichen Richter nur dann zuziehen zu müssen, wenn dieser vor ein peinliches Halsgericht gestellt würde. insgesamt 14 Tot. Instr. auf Pgt.).

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Stadtarchiv Münster
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