Der Streit zwischen dem Kloster Oberried und der Kartause Johannis Baptistae Berg zu Freiburg wegen eines seitens des ersteren geschuldeten Kapitals von 150 Gulden und der davon verfallenen Zinsen wird durch die Schiedsrichter, zwei genannte Professoren der Universität Freiburg, dahingehend entschieden, dass Oberried 130 Gulden sofort bezahlen soll und dann als ganz schuldenfrei zu betrachten ist.