Bernhard Heckellin der Alte und seine Ehefrau Katharina sowie Kaspar Eichholtzsamer und seine Ehefrau Margarethe, Gemeinsleute zu Neckarzimmern, bekunden, dass sie dem Martin Braun, Gemeinsmann zu Diedesheim (Didesheim), und dessen Ehefrau Jenuae (?) eine jährlich zu Pfingsten fällige Gült in Höhe von 5 Gulden um 100 Gulden Kapital (den Gulden zu 17 ½ Schilling Pfennige) verkauft haben. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme und setzen einen näher bezeichneten Baumgarten zu Unterpfand. Die Wiederlösung der Gült zum selben Preis bleibt vorbehalten.