1522 Dez. 1: Dr. theol. Martin Plantsch und Dr. utr. iur. Konrad Ebinger schlichten auf Bitten Dr. Heinrich Winckelhofers, Kanzler zu Stuttgart, den Streit zwischen Abt Johann von Bebenhausen einerseits und Hans Schöblin von Tübingen, Hans Schöblin dem Jüngeren von Gerhausen bei Blaubeuren sowie den Brüdern Christophorus (Christ.), Hans und Peter Schöblin, alle drei von [Unter-]Jesingen, anderseits wegen des Besetzungsrechts (Lehenschaft) der neu gestifteten Sankt Katharinen-Pfründe zu Jesingen. Es soll bei den Regelungen der Fundations- und Dotationsurkunde verbleiben. Ist jedoch bei Erledigung der Pfründe ein Priester aus dem Geschlecht der Schöblin oder ein Familienangehöriger von mindestens zwanzig Jahren, der innerhalb von vier Jahren Priester werden könnte, vorhanden, dann muss dieser vom Abt zu Bebenhausen, dem Pfarrer zu Jesingen und dem Christophorus Schöblin nominiert und von der Herrschaft präsentiert werden. Sofern er noch nicht Priester ist, muss er einen Vertreter (Substituten) halten.
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1522 Dez. 1: Dr. theol. Martin Plantsch und Dr. utr. iur. Konrad Ebinger schlichten auf Bitten Dr. Heinrich Winckelhofers, Kanzler zu Stuttgart, den Streit zwischen Abt Johann von Bebenhausen einerseits und Hans Schöblin von Tübingen, Hans Schöblin dem Jüngeren von Gerhausen bei Blaubeuren sowie den Brüdern Christophorus (Christ.), Hans und Peter Schöblin, alle drei von [Unter-]Jesingen, anderseits wegen des Besetzungsrechts (Lehenschaft) der neu gestifteten Sankt Katharinen-Pfründe zu Jesingen. Es soll bei den Regelungen der Fundations- und Dotationsurkunde verbleiben. Ist jedoch bei Erledigung der Pfründe ein Priester aus dem Geschlecht der Schöblin oder ein Familienangehöriger von mindestens zwanzig Jahren, der innerhalb von vier Jahren Priester werden könnte, vorhanden, dann muss dieser vom Abt zu Bebenhausen, dem Pfarrer zu Jesingen und dem Christophorus Schöblin nominiert und von der Herrschaft präsentiert werden. Sofern er noch nicht Priester ist, muss er einen Vertreter (Substituten) halten.
UAT U 88/4
Pfaff: X Df Nr. 4; Mh I 88 IV.
UAT U Urkunden der Universität Tübingen (Reihe I)
Urkunden der Universität Tübingen (Reihe I) >> 2. U 52-89 Wirtschaftliche Ausstattung >> 2.14. U 83-88 Frühmess- und andere Pfründen (1445-1713) >> 2.14.6. U 88/1-27 [Unter-]Jesingen (Unterjesingen (Lkr. Tübingen)) (1458-1688) >> Urkunden betr. die Frühmesspfründe
1522 Dez. 1
Archivale: 1 Urkunde; Überlieferungsart: Kopie (um 1522); Beschreibstoff: Papier (2 Bl.); Besiegelung: ohne Siegel;
Urkunde
Plantsch, Martin (Plansch)
Plücklin, Konrad d.Ä. (um 1460-1534)
Fridingen, Johann von
Schöblin, Hans d.J. 1 (gen. 1522-1527)
Schöblin, Hans (Hanns) (gen. 1522)
Schöblin, Christophorus (gen. 1522)
Schöblin, Hans d.J. 2 (gen. 1522)
Schöblin, Peter (gen. 1522)
Winckelhofer (Winkelhoffer), Heinrich (um 1480-1526)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.12.2025, 09:40 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Eberhard Karls Universität Tübingen, UB - Universitätsarchiv
- Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik)
- U Urkunden und Diplome (Tektonik)
- Urkunden der Universität Tübingen (Reihe I) (Bestand)
- 2. U 52-89 Wirtschaftliche Ausstattung (Gliederung)
- 2.14. U 83-88 Frühmess- und andere Pfründen (1445-1713) (Gliederung)
- 2.14.6. U 88/1-27 [Unter-]Jesingen (Unterjesingen (Lkr. Tübingen)) (1458-1688) (Gliederung)
- Urkunden betr. die Frühmesspfründe (Gliederung)