Johann Friedrich Thumb von Neuburg zu Stetten reversiert die von Herzog Johann Friedrich von Württemberg auf Widerruf erhaltene Erlaubnis, im Schorndorfer Forst zu jagen [Bezirk, Jagdzeiten und Bedingungen sind dieselben wie in U 31]. Weiter werden folgende "Gehölze" genannt: Fischershau, Schachen, Roßkopf, Beckenschlah, Altenhau, Gehölze der Untertanen des Thumb: von den Strümpfelbacher Gütern die Straße hinauf durch den Fischershau unter Aichelberg und Schanbach nach rechts, den Fußpfad hinüber, der von Schanbach nach Eßlingen geht, bis auf den Rennweg.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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