Streit um die Heranziehung der berg. Ritterschaft zu den extraordinären Defensionalsteuern. Die Appellanten, die sich zugleich zu Fürsprechern der von Kriegen und Steuern belasteten Landbevölkerung machen, erklären, angesichts der langdauernden Kriegszeiten und der hohen Kosten, die jedes Land zur Anstellung von Reitern und Fußvolk aufbringen müsse, handle es sich um eine Frage des allgemeinen Wohls (casum salutis et necessitatis publicae), in der Steuerprivilegien, die sie darüber hinaus auch besäßen, nicht greifen könnten, sondern bei der alle zu den Lasten beitragen müßten. Dies sei von ihnen auf mehreren Landtagen vorgetragen und die Steuern seien von ihnen nur unter diesem Vorbehalt aufgebracht worden. Ihre Appellation richtet sich gegen den neuen Landtagsschluß (Jülich 1599), in dem zur Aufbringung der bewilligten 25000 Rtlr. zwar die Geistlichen mit dem 6. Pfennig beitragen sollten, für die Ritterschaft aber auf deren Steuerfreiheit verwiesen wurde. Sie gehen davon aus, daß der angekündigte ritterschaftliche Beitrag des 2. oder 5. Pfennigs je 100 Tlr. freien Einkommens wie bisher auch nicht erbracht werde. Die Appellaten machen Formfehler bei der Ladung geltend und verweisen auf ihre Steuerprivilegien.
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Streit um die Heranziehung der berg. Ritterschaft zu den extraordinären Defensionalsteuern. Die Appellanten, die sich zugleich zu Fürsprechern der von Kriegen und Steuern belasteten Landbevölkerung machen, erklären, angesichts der langdauernden Kriegszeiten und der hohen Kosten, die jedes Land zur Anstellung von Reitern und Fußvolk aufbringen müsse, handle es sich um eine Frage des allgemeinen Wohls (casum salutis et necessitatis publicae), in der Steuerprivilegien, die sie darüber hinaus auch besäßen, nicht greifen könnten, sondern bei der alle zu den Lasten beitragen müßten. Dies sei von ihnen auf mehreren Landtagen vorgetragen und die Steuern seien von ihnen nur unter diesem Vorbehalt aufgebracht worden. Ihre Appellation richtet sich gegen den neuen Landtagsschluß (Jülich 1599), in dem zur Aufbringung der bewilligten 25000 Rtlr. zwar die Geistlichen mit dem 6. Pfennig beitragen sollten, für die Ritterschaft aber auf deren Steuerfreiheit verwiesen wurde. Sie gehen davon aus, daß der angekündigte ritterschaftliche Beitrag des 2. oder 5. Pfennigs je 100 Tlr. freien Einkommens wie bisher auch nicht erbracht werde. Die Appellaten machen Formfehler bei der Ladung geltend und verweisen auf ihre Steuerprivilegien.
AA 0627, 338 - B 756/2830
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1600-1675 (1404-1663)
Enthaeltvermerke: Kläger: Die 3 berg. Hauptstädte Ratingen, Düsseldorf, Wipperfürth, 1609 auch Lennep; 1610 auch die berg. Unterstädte und Freiheiten Raedte (= Radevormwald ?), Solingen, Gerresheim, Blankenberg, Mülheim, Elberfeld, Mettmann, Monheim, Gräfrath Beklagter: Berg. Ritterschaft; als Interessent: der Herzog Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Godelmann [1599] 1600, 1609, 1610 - Lic. Christophorus Riecker [1617] 1617 - Dr. Heinrich Eylinck 1625 - Lic. Johann Walraff 1650, 1658 Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann von Vianden 1600 - Lic. Johann Jakob Kölblin - Lic. Andreas Pfeffer - Dr. Caspar Mohrratt 1601 - Dr. Andreas Pfeffer - Lic. Peter Paul Steurnagel 1613 - Lic. Bernhard Henning 1653 - für den Herzog: Walraff (1658) Prozeßart: Appellationis die Collectation betr. Instanzen: 1. Fürstl. Räte und die Unterherren (Landtagsschluß) 1599 - 2. RKG 1600-1675 (1404-1663) Beweismittel: RKG-Zitation vom 25. Jan. 1600 mit Nennung von ca. 52 Appellaten (15-28). Auszüge aus den Landtags-Handlungen und dem Abschied von 1599 (29-49). Revers des Herzogs Johann von Jülich-Berg vom 24. Juli 1514 betr. die Steuerfreiheit im Herzogtum Berg und in den Landschaften Blankenberg und Löwenberg (163f., auch 209f.; 218f.). Bestätigung der Privilegien der berg. Ritterschaft durch Jungherzog Adolf I. von Berg, 8. Sept. 1404, durch Herzog Gerhard von Jülich-Berg, 1437, durch Herzog Wilhelm von Jülich- Kleve-Berg, 7. Jan. 1544 (177f.; 179f.; 181f.). Erklärung der jül. und berg. Ritterschaft gegenüber den Steuerforderungen Herzog Wilhelms, 12. Okt. 1566 (183f.). Wilhelm von Zweifel, „Disputatio iuridica, in qua quaeritur, utrum immunitas a collectis consuetudine, praescriptione, privilegioque acquiri possit? Cum applicatione cuiusque resolutionis immunitati a generosa, strenuaque ducatus Montium nobilitate acquisitae. Praemissa Dubitatione, an nobiles iure communi a collectis immunes sint? Et Proludio, in quo munerum publicorum definitio, partitio, materia, forma, efficiens, finis, effectus, contraria breviter perstringuntur“, prod. durch Lic. Steurnagel, 10. Sept. 1619 (260-301). Nennung von Mitgliedern der Ritterschaft (in Q 2, 11, 12, 13, 14, 21, 22, 23, 24, 35). Privilegienbestätigungen und ähnliches der Landesherren ab 1404 (passim, bes. ab Q 38). Beschreibung: 7 cm, 301 Bl., lose; Q 1-64, es fehlen Q 10 (im Protokoll gestrichen), 36* (Vollmacht Walraff), 4 Beilagen.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:08 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil I: A-B (Bestand)
- 2. Buchstabe B (Gliederung)