Berufungssache des Hans Meineke in Warendorf, Beklagter, gegen die Geschwister zur Horst: a. Margarete, Frau Anton Mertens in Warendorf, b. Anna, Frau Jobst Schroeder daselbst, c. Heinrich zur Horst (Horstman) in Osnabrück, Kläger. Die Kläger sind die Kinder der i. J. 1568 Verstorbenen Eheleute Hermann und Hilla zur Horst in Warendorf. Sie verlangen vom Beklagten als ihrem früheren Vormund Rechnungslegung.