Berufungssache des Hans Meineke in Warendorf, Beklagter, gegen die Geschwister zur Horst: a. Margarete, Frau Anton Mertens in Warendorf, b. Anna, Frau Jobst Schroeder daselbst, c. Heinrich zur Horst (Horstman) in Osnabrück, Kläger. Die Kläger sind die Kinder der i. J. 1568 Verstorbenen Eheleute Hermann und Hilla zur Horst in Warendorf. Sie verlangen vom Beklagten als ihrem früheren Vormund Rechnungslegung.
Vollständigen Titel anzeigen
Berufungssache des Hans Meineke in Warendorf, Beklagter, gegen die Geschwister zur Horst: a. Margarete, Frau Anton Mertens in Warendorf, b. Anna, Frau Jobst Schroeder daselbst, c. Heinrich zur Horst (Horstman) in Osnabrück, Kläger. Die Kläger sind die Kinder der i. J. 1568 Verstorbenen Eheleute Hermann und Hilla zur Horst in Warendorf. Sie verlangen vom Beklagten als ihrem früheren Vormund Rechnungslegung.
B-Acta jud, 48
B-Acta jud Acta Judicialia (Rechtsstreitigkeiten)
Acta Judicialia (Rechtsstreitigkeiten) >> 1501-1600
1593 - 1599
Enthält: Der Beklagte ist ihr Oheim. Er bestreitet Vormund gewesen zu sein; er will nur Protektor gewesen sein. Der Beklagte stirbt im Jahre 1599; seine Erben sind a. sein Sohn Herman, b. Seine Tochter Maria, c. die Kinder seiner Tochter Elske, Frau Ernst Louwenstein. Die Eheleute Mertens besitzen ein Haus in Warendorf an der Freckenhorsterstraße zwischen den Häusern des Johan Oistendorff und des Kaspar Korff, die Eheleute Schroeder ein Haus am Ort nach der Königstraße zwischen den Häusern der Brüder Wilhelm und Hermann Werneke. Elske zur Horst, die Schwester der Kläger, lebt im Kloster Vinnenberg, Witwe Johan Vollens, geb. Else Ummegrove, die Großmutter der Kläger, ist i. J. 1570 gestorben; sie hatte eine Tochter Maria, Frau Johan Nettelenstroit in Warendorf. Über die Führung der Vormundschaft durch den Beklagten werden im Jahr 1595 Zeugen vernommen und zwar durch den Richter Jakob Stove in Warendorf, den Gografen Kaspar Eickrodt in Telgte und die Gografen Johan Kerssenbrock und Johann Gildemeister zu Harkotten. Der Richter Stove in Warendorf weigert sich, das Protokoll zu versiegeln und herauszugeben, da ihm von der Regierung in Münster inzwischen verboten sei, in Sachen wie vorliegend, Zeugen zu vernehmen; die Regierung (Stadthalter) erkenne in der Sache eine Gerichtsbarkeit des Rats in Münster nicht an. Erwähnt werden Berndt zur Horst und Johann Horstman zu Milte, Oheim der Kläger; Hermann Everman und Pastor Heinrich Geistman in Milte; Magnus Schulte Umbgrove; Baltz zu Nünning; Herman Hülsman u. Frau Katharina in Emshove im alten Kspl. Warendorf; Werner Freckenhorst, Notar in Telgte, ferner aus Warendorf: Kämner Herman Huge gen. Kopperschmit; Jürgen Gosen; Johan Voren; Johan Süttorp; Franz Niehaus; Henrich Brausche; Johan Pelckem; die Notare Johan Wördeman, Johan Holtrup und Christoph Rhamannus; Tonies to Ripinck, Heinrich Düvel der Alte; Heinrich zum Pole; Humbert Loge; Herman Eggerts; Salomon Segeman; Heinrich Höckelman; Heinrich Pagenstecker; desgl. Reichsfreiin Scheffe (?).
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:40 MEZ