Die Herzogin in Bayern und zu Luxemburg, Gräfin zu Chiny, [Elisabeth von Görlitz], befiehlt Propst und Rentmeister zu Diedenhofen und deren Nachfolgern, Johann, Herrn zu Rodemachern, Kronenburg und Neuerburg, der urkundlich belegte Forderungen an sie hat, diesem oder seinem Beauftragten jährlich 300 rheinische Gulden oder den Gegenwert in ihren eigenen lauteren Münzen auszuzahlen aus den Renten zu Cattenom (Kettenhem), Hayingen (Heyngen), Blettingen (Pletingen) oder von allen anderen ihren Gefällen zu der Propstei Diedenhofen. Johann soll dafür Quittung geben, und sie sollen im Rahmen ihrer Amtspflichten darüber anrechnen. Sr.: Ausst. Ausf. Pap. - Sg. aufgedr., besch. - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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