Verkündung und Vorladung
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7920
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 26 Rottweiler Hofgerichtsurteile
1517 Juni 16, Zinstag (= Dienstag) nach Viti
Regest: Wilhelm Wernher Freiherr zu Zymbern (Zimmern), Herr zu Wildenstain, an Statt und im Namen des Grafen Rudolf zu Sulz, Hofrichters auf des Kaisers Hofe zu Rotwil, entbietet dem Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen seinen Gruß. Er ist zu Gericht gesessen auf dem Hofe zu Rotwil auf der offenen freien kaiserlichen Straß heut dato. Vor ihm stund Hans Ryser von Reutlingen und klagte über Bürgermeister und Rat, daß sie am Montag nach Corporis Cristi (= 15. Juni 1517) Jörg Ryser, seinen Vater über (= gegen) einen zwischen ihnen und ihm hier gemachten Vertrag und ein Geleit (= Zusicherung persönlicher Sicherheit), das sie ihm für Aufenthalt und Wohnen in der Stadt gegeben haben, in ihrer Stadt gefangen nahmen. Das diene (= gereiche) ihm, dem Kläger, seiner Mutter und seinen Geschwistern zu merklichem (= beträchtlichem) Abbruch der Leibesnahrung und Schaden und sei auch eine merkliche Schmach. Damit haben sie ihm Gewalt und Unrecht getan. Er wollte lieber 300 fl, wenn er sie im Vermögen hätte, verlieren als solche Schmach, Kosten und Schaden erdulden. Er hoffe, sie sollen seinen Vater aus dem Gefängnis entlassen und für zugefügte Schmach, Kosten und Schaden mit 300 fl rheinisch Abtrag tun (= Schadenersatz leisten) oder solle über sie gerichtet werden mit Acht und Anlaitin (= Einweisung in Güter der Verurteilten), wie Recht sei.
Darauf wurde richterlich erkannt, ihnen diese Klage und Zuspruch (= Forderung) zu verkünden. Dies wird ihnen, verkündet durch den geschworenen Boten des Hofgerichts und mit besiegeltem Brief, daß sie sich verantworten auf dem Hofe zu Rotwil an dem Hofgericht am Dienstag nach St. Jacobs Tag. Wenn sie das nicht täten, dann würde ohne allen Verzug auf des Klägers gerichtliche Erforderung über sie gerichtet mit Acht und Anlaitin, wie Recht ist.
Darauf wurde richterlich erkannt, ihnen diese Klage und Zuspruch (= Forderung) zu verkünden. Dies wird ihnen, verkündet durch den geschworenen Boten des Hofgerichts und mit besiegeltem Brief, daß sie sich verantworten auf dem Hofe zu Rotwil an dem Hofgericht am Dienstag nach St. Jacobs Tag. Wenn sie das nicht täten, dann würde ohne allen Verzug auf des Klägers gerichtliche Erforderung über sie gerichtet mit Acht und Anlaitin, wie Recht ist.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: auf der Rückseite: aufgedrücktes Insigel des Hofgerichts
Genetisches Stadium: Or.
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ