Erzbischof Adolf [II.] zu Mainz (Menntz) bekundet, dass Johann von Wolfskehlen (Wolffskelen) dem Erzstift Mainz seine im folgenden genannten Eigen- und Erbgüter übereignet und zu Erblehen wieder empfangen hat: eine Rheininsel (eyn wyrt adder auwe) gegenüber von Poppenheim, von der sechsten Aue (glich der sechsten auwen angeet) rheinaufwärts neben der siebten Aue bis unterhalb Stockstadt (Stagstat) und bis zur achten Aue (daselbst uber und glich der achten auwen), zur Zeit Winden genannt, an die "Heim Kapps" Auen angrenzend und dazwischen Johanns Eigentum berührend, so viel Johann an dieser Aue von seinen Eltern geerbt oder selbst erworben und genossen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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