Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt den Ritter Wolf von Parsberg (Wolffenn vonn Barßberck) bis auf Widerruf zum Diener auf. Wolf soll in allen Geschäften und gegen jeden mit vier oder fünf reisigen Pferden und gerüstet dienen und reiten, wozu er jedes Mal durch den pfalzgräflichen Viztum oder die Hauptleute beschieden wird. Wenn er im Dienst ist, soll er vom Hof Futter, Mahl, Nagel und Wiesen erhalten. Kriegsschäden in Geschäften des Pfalzgrafen werden ersetzt, sollte keine gütliche Einigung erreicht werden, entscheiden der Hofmeister, Marschall und zuständige Hauptmann. Wolf schwört Treue, Huld und Schadensverhütung sowie alles zu tun, was ein treuer Diener seinem Herrn schuldig ist. Für seinen Dienst erhält er jährlich 50 rheinische Gulden durch den Landschreiber zu Bayern als Dienstgeld sowie ein Hofkleid wie das andere Hofgesinde. Sein Dienstjahr beginnt und endet mit St. Georg [= 23.4.].

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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