Streit um Besitz und Jurisdiktion im Dorstfelder Bruch. Die Appellanten geben an, daß die Emscher die Territorien von Essen und Dortmund trenne. Der Streit wurde wegen einer Wiese im Dorstfelder Bruch geführt, die die Provisoren der Hl. Geist-Kirche zu Dortmund einem Hermann Deusemann verpachteten. Über die Abgaben entstand Streit, und der Dortmunder Fiscus zitierte Callenberg, der daraufhin in Essen klagte. Die Appellanten klagen, daß die Kanzlei Essen sich die Jurisdiktion und das ius collectandi anmaße, die Emscher nicht mehr als Grenze anerkenne, sich zum Richter in eigener Sache mache und parteiische Zeugen heranziehe. Verhandelt wird nur 1712/1717 und 1736/1737, als Callenberg (der Sohn ?) wieder Ansprüche stellte.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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