Johann Graf von Sp., Herr zu Kreuznach (Crutzenachen), beauftragt [Eberhard] Kindelman, Simon, den Pfarrer Heinrich sowie die beiden Schreiber Johann und Johann (1) mit der Durchführung der folgenden Anordnungen: Zuerst sind die Schulden, die belegt werden können, zu bezahlen; die Seelgeräte sind zu bestätigen, die ewigen Messen und Gelübde sind von den Erben zu vollziehen Dem [König] von Böhmen (Beheim) (2) sind auf Gutenberg (Gudin-) 1000 Pfund anzuweisen, dem [Erzbischof] von Mainz (Mentze) 500 Pfund. Das schwarze Roß, die große Krone, den besten Harnisch, die besten Kleider und den besten Waffenrock soll man nach Pfaffen-Schwabenheim (Swabh.) geben; davon sollen eine ewige Gülte zur Finanzierung des Präsenzgeldes am Jahrtag, dazu zwei ewige Messen zu Sprendlingen (Sprend.) und eine zu Megelsheim (Megilsh.) gekauft werden. [Johann] Speyrer (Spirer) erhält das rote Roß und den Wagner, das Kloster Sp. die beiden Hengste zu einer ewigen Messe, der Abt zu Sp. Hazzisen, der Abt von Disibodenberg (uf dem berge) Elisabeth (Lysen); die besten Pferde werden in Reihenfolge der Güte an Ravingher, Swynigil, Peter und Kummer gegeben; die übrigen sind für den Bau des Spitals zu verwenden. Die guten Harnische, Waffenröcke, Schmuckstücke, Stechzeug, Turnierzeug, Seidentücher und ähnliches erhält die Pfarre zu Kreuznach für Baumaßnahmen; Kleinode, Brustspangen, Kronen, Kränze, Fingerringe und Steine sind zu verkaufen; der Erlös wird zum Kauf einer ewigen Gülte in demjenigen der folgenden Klöster verwendet, das den Treuhändern billig dünkt: Eberbach (Er-), Otterberg (Ottir-), Disibodenberg (Sant Dysboden), St. Peter [zu Kreuznach] (Sant Peter), St. Katharinen (Sant Katherinen), Marienpfort (Sant Marien Porten), Daimbach (Deym-), Sion (Syon), Weidas (Weydas), Kumbd (Comeden), Ravengiersburg (Revengirsborg) oder Aulhausen (Ulnhusen). Die beiden Fingerringe mit dem Rubin bzw. Diamant soll der jeweilige Herr zu Kreuznach besitzen. Das nach Zahlung der Schulden eventuell noch verbleibende Bargeld, das silberne Trinkgefäß und die silberne Krone sind nach Gutdünken der Treuhänder für Kelche und Meßgewänder zu verwenden. Auf jeder Burg soll Waffenzeug für einen Mann belassen werden. Zwei Frauen erhalten auf Lebenszeit je 20 Malter Korn, 1 Fuder Wein und 2 Mark Pfennige jährlich, zwei Knaben je 4 Mark Geld. Zur Besserung der Burgkapelle sind 3 Mark aufzuwenden, dazu eine Mark für Licht; im Kapellanshof soll künftig niemand Herberge nehmen; der jeweilige Kapellan soll den Saphir den Leuten vorhalten, die seiner bedürfen; die Mönche in der Kapelle erhalten 1 Malter Korn auf ewig, die beiden Kapitel ebenfalls, der Pfarrer zu Kreuznach erhält 2 Malter, seine Gesellen ebenfalls; diese Korn-, Wein- und Pfenniggülten sind aus den gräflichen Mühlen zu zahlen. Die Nonnen von St. Katharinen dürfen im Besitz ihrer Mühle nicht beirrt werden; den Nonnen (dochtern) zu Aulhausen und den Jungfrauen zu Megelsheim werden die Gülten bestätigt, denen von Ravengiersburg ihr Wald. Jedem Priester in den beiden Kapiteln sind 5 Schilling Heller auszuzahlen, an Rode, der gefreit werden soll, 30 Pfund, Leffel 20 Pfund, Furmeister 10 Pfund, Schelm 6 Pfund, Simon Fogeler 6 Pfund, Herrn Kindelmann 100 Pfund. Graf Walram soll dem Truchsessen Konrad versichern, ihn nicht zu besteuern und ihm kein Leid zu tun, nachdem Konrad gelobt hat, nicht abzuziehen. Jakob von Weinsheim (Wyms-) soll die Freiheit behalten, die ihm in Anwesenheit der Familie gewährt worden ist. Die Stadt soll ihre die Privilegien betreffende Urkunde zurückerhalten, die sie vor Jahren gegeben hat. Nathan, seine Frau und seine Kinder, die zur Zeit gefangen sind, sollen freigelassen werden (3). Die Treuhänder sollen die noch vorhandenen Schuldurkunden Nathans nach Gutdünken an sich nehmen und sich mit dessen Söhnen aussöhnen. Die von Pfaffen-Schwabenheim sollen die unter den Vorfahren genossene Befreiung von Wagenfahrten und Herbergen behalten. Die 5 Treuhänder siegeln. (1) Zu deren Namen vgl. Nr. 736. (2) Johann, Graf von Luxemburg. (3) Vgl. Nr. 678 (Anm.).