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Der römische König Wenzeslaus, auf welchen das Kapitel der königlichen Kapelle zu Aachen einer- und Conrad von Schonforst genannt von Elzlo, Johann von Else und deren Helfershelfer in ihrer Fehde kompromittiert, verfügt demgemäß, daß zwischen beiden Parteien inskünftig gute Freundschaft bestehen, die von letzterer Seite gemachten Gefangenen, welche Leute und Untertanen des Kapitels sind, freigegeben und Conrad wie Johann jeder zur Entschädigung für das jenen Geraubte und für die sonst zugefügten Unbilden 10 Gulden erlegen sollen, die sie vom Stift wieder zu Lehen empfangen, um also dessen Vasallen zu bleiben, bis sie dem Kapitel 300 Florene entrichten. Beide Parteien haben diesen königlichen Schiedsspruch bei Strafe von 500 Florenen, die halb dem Fiskus, halb der dem Spruch gehorsamen Parteien zufallen soll, unverbrüchlich zu beobachten. Datum Aquisgrani, anno domini Millesimo trecentesimo octuagesimo quarto, XVI die mensis Octobris, regnorum nostrorum anno Boemie vicesimo secundo, Romanorum vere nono.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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