Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Johann Beyer von Beilstein (Beyern von Byelstein) zu seinem Knecht und Diener bestallt hat. Johann soll von Haus aus mit einem reisigen Pferd gerüstet aufwarten und auf Ansinnen des Pfalzgrafen in jeglichen Geschäften gegen jedermann dienen. Im Dienst soll er vom Hof Futter, Mahl und Beschläge erhalten, reisigen Schaden will ihm der Pfalzgraf nach Gewohnheit des Hofes ersetzen. Für den Dienst soll Johann jährlich 10 Gulden vom Kammermeister und ein Hofkleid vom fürstlichen Schneider wie andere vom Hofgesinde erhalten. Sein Dienstjahr beginnt zum heutigen Tag. Von seinen Dienstverpflichtungen hat Johann den Herrn Reinhard zu [Leiningen-]Westerburg ausgenommen und dem Pfalzgrafen Treue, Huld und pflichtgemäßen Dienst gelobt und geschworen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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