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Weipprecht von Wolmerßhusen bestätigt, daß Burggraf Friedrich von Nürnberg ein Leibgeding, das er (der Aussteller) und Margreth von Stetten, seine Ehefrau, von dem Burggrafen Johann und Friedrich erkauft hatten, wieder abgelöst habe und quittiert über den Empfang von Hauptgut und Zinsen. Dat.: am dinstag nach dem süntag Letare 1405.

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Staatsarchiv Nürnberg
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