Thimo [VI.] von Colditz (Koldicz) und sein Sohn Heinrich [IX.], Herren zu Colditz, verkaufen dem Bischof Johann [I.] von Meißen ihre Mannschaft und ihr Lehngut im Gericht Großenhain (zcu<o> dem Hayn), die sie vom Bischof und seiner Kirche zum Lehen hatten, für 32 Schock breiter Groschen, behalten sich jedoch ein Rückkaufsrecht bis Weihnachten vor. Die auf den von den Herren von Colditz an Siegfried und Friedrich von Wachau (Wachowe{e}), Thimo von Grünroda (Grauenrode), Bürgermeister Georg von Großenhain (Hayn), Hentzschel Ebersbach (Henschil Ebersbach), Heinrich Lengefeld (Lengefelt), Nikolaus (Nickil) Schäfer (Schefer), Reinhard von Böhla (Bo<e>yl) und Günther Dragas (Drogu<o>z) weiter verlehnten Gütern in Ober- und Mittelebersbach sowie die in Oberrödern (Obirn Redirn) liegenden Geld-, Roggen-, Hafer- und Flachszinse werden detailliert aufgeführt. Zu einer Hufe Thimos von Grünroda gehört außerdem ein Lehnpferd. - Siegel der Aussteller angekündigt.