Hans Rus von Oberlenningen, wegen eigenwilliger Handlung zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte freigelassen, verspricht, sich künftig gehorsam und wohl zu verhalten, zur Strafe 20 fl zu zahlen, seine Wehr und seinen Harnisch dem Vogt zu Kirchheim zu übergeben, keine Waffen mehr zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser, alle Wirtshäuser und Zechen zu meiden, und schwört U. Er hatte sich während des Bauernaufruhrs zu den Aufständischen nach Kirchheim begeben, war dort zur Nacht geblieben und hatte am anderen Morgen die Leute gefragt, ob es nicht ein Wunder wäre, dass ihm über Nacht ein Hirschgehörn auf dem Kopf gewachsen sei; dann hatte er den Hut gezogen, worauf einige gegossenen Hirschhörner zum Vorschein gekommen waren; außerdem hatte er noch andere der Bauernschaft dienende Reden geführt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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