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Einreichung der Nachweisung der provisorischen Beibehaltung einiger unentbehrlicher Handgrützmühlen und Fußstampfen nach dem Reskript vom 4. März 1811 und die nach Aufhebung des Verbots vom 7. Sept. 1811 eingegangenen Gesuche zur Haltung der Grützmühlen

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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