Schuldforderung. Dr. von Basten machte Forderungen aus einer Rentverschreibung über 150 Rtlr. jährlich, die ihm Agnes von Lawick samt den Ansprüchen auf die seit 1659 nicht bezahlte Rente zediert hatte, gegen den Beklagten geltend. Er wandte sich mit dem Argument, die Güter des Beklagten lägen unter verschiedener, nämlich köln. und jül. Oberherrschaft, an das RKG und erwirkte dort ein Mandat, das dem Beklagten bei Strafe auferlegte, den Kläger bis zur völligen Zahlung in die verpfändeten Güter einzuweisen und auch eine Distraktion zur Deckung der Schuld zuzulassen. Der Beklagte bestreitet, indem er bezweifelt, daß Agnes von Lawick einzige oder auch nur vorrangig berechtigte Inhaberin der Obligation sei, die Rechtmäßigkeit der Zession an den Kläger und erklärt, nur wegen dieser Unsicherheit nicht gezahlt zu haben. Mit dem Argument, die verpfändeten Güter der Herrlichkeit Firmenich lägen ausschließlich unter spanischer Oberherrschaft, bestreitet er die erstinstanzliche Zuständigkeit des RKG. Er fordert die Kassation des Mandats. Nach einem Completum-Vermerk von 1685 wurde das Verfahren seit 1712 von Klägerseite gelegentlich immer wieder mit der Bitte um ein Endurteil aufgenommen; die Beklagten handelten nicht mehr.
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Schuldforderung. Dr. von Basten machte Forderungen aus einer Rentverschreibung über 150 Rtlr. jährlich, die ihm Agnes von Lawick samt den Ansprüchen auf die seit 1659 nicht bezahlte Rente zediert hatte, gegen den Beklagten geltend. Er wandte sich mit dem Argument, die Güter des Beklagten lägen unter verschiedener, nämlich köln. und jül. Oberherrschaft, an das RKG und erwirkte dort ein Mandat, das dem Beklagten bei Strafe auferlegte, den Kläger bis zur völligen Zahlung in die verpfändeten Güter einzuweisen und auch eine Distraktion zur Deckung der Schuld zuzulassen. Der Beklagte bestreitet, indem er bezweifelt, daß Agnes von Lawick einzige oder auch nur vorrangig berechtigte Inhaberin der Obligation sei, die Rechtmäßigkeit der Zession an den Kläger und erklärt, nur wegen dieser Unsicherheit nicht gezahlt zu haben. Mit dem Argument, die verpfändeten Güter der Herrlichkeit Firmenich lägen ausschließlich unter spanischer Oberherrschaft, bestreitet er die erstinstanzliche Zuständigkeit des RKG. Er fordert die Kassation des Mandats. Nach einem Completum-Vermerk von 1685 wurde das Verfahren seit 1712 von Klägerseite gelegentlich immer wieder mit der Bitte um ein Endurteil aufgenommen; die Beklagten handelten nicht mehr.
AA 0627, 165 - B 106/890
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1683-1774 (1625-1721)
Enthaeltvermerke: Kläger: Dr. Michael von Basten als Zessionar der Agnes von (der) Lawick; seit 1712 Dr. Wilhelm von Basten; seit 1721 Dr. Heinrich Johann von Basten; seit 1746 Johann Heinrich von Basten; Michael von Basten; Frans Johann Anton von Kersenbroich und Wilhelm Anton Joseph von Baersdunck gen. Mumme namens seiner Frau Anna Maria Elisabeth von Kersenbroich Beklagter: Wilhelm Gerhard Spies von Büllesheim, Herr zu Satzvey und Firmenich, in Schloß Satzvey; seit 1681 Wilhelm Dietrich Spies Prokuratoren (Kl.): Lic. Eichrodt (1683) - Lic. Johann Justus Faber 1711, 1721 - Subst.: Dr. F. H. von Gülich - Lic. Jakob Losskandt 1746 - Subst.: Lic. Johann Eberhard Greineisen Prokuratoren (Bekl.): Lic. Albrecht (1684) - Lic. Johann Conrad Albrecht 1681 - Subst.: Lic. Oppenheimer Prozeßart: Mandati poenalis de dimittendo hypothecam sine clausula Instanzen: RKG 1683-1774 (1625-1721) Beweismittel: Schuldbrief über 150 Rtlr. jährliche Rente, die die Eheleute Gerhard Spies von Büllesheim und Christina geborene von Nechtersheim zu Weyer gegen 3000 Rtlr. den Eheleuten Damian Färber, Bürgermeister von Münstereifel, und Margarethe Gartzweiler verkaufen, 1625 (Q 3). Transfixbrief von 1629, durch den die Obligation an die Vormünder der Kinder der Christina von Spies geborene Crümmel von Nechtersheim zu Weyer aus erster Ehe mit Hermann von Hambroich (Hermann, Gerhard, Judith von Hambroich) übertragen wird (Q 4). Zessionsbrief, mit dem die Obligation samt Anspruch auf die seit 1659 nicht bezahlte Rente von Agnes von Lawick auf von Basten übertragen wird, 1682 (Q 5). RKG-Citatio ad videndum exigii debitum aus einem Verfahren Abt von Steinfeld ./. Friedrich Spies von Büllesheim von 1671 (Q 6). RKG-Mandat auf eine Klage des Wilhelm Spies von Büllesheim gegen unbotmäßige Untertanen, die er, weil die Oberherrschaft über die Herrschaft Satzvey zwischen Kurköln und Jülich strittig sei, am RKG anbrachte, von 1587 (Q 8) (s. RKG 5344 (S 2035/7031). Notarielle Zeugenbefragung von 1684 (Q 18). Meßstiftung für den St. Annen-Altar der Kirche in Satzvey durch Gerhardine Judith von Hambroich von 1628 (Q 23). Beschreibung: 2,5 cm, 87 Bl., lose; Q 1-30, es fehlt Q 1 (Vollmacht Eichrodt), 1 Beilage (Bl. 86-87).
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:28 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil I: A-B (Bestand)
- 2. Buchstabe B (Gliederung)