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Bec Stadt U Stadt Beckum Urkunden Stadt Beckum Urkunden
Stadt Beckum Urkunden
1334 Februar 17
Regest: Ludwig, Bischof von Münster, gewährt den Bürgern in Beckum (Bekehem) das Privileg, dass niemand sie vor ein auswärtiges Gericht ziehen (evocare) kann, es sei denn ein Go- oder Freigericht oder ein anderes Gericht seiner Diözese. Das geistliche Gericht ist davon ausgenommen. Wenn jemand die Bürger in Beckum belangen will, so kann er es vor dem Gericht in Beckum tun. Wenn dem Gograf des Bischofs ein Mandat vor einem anderen Gericht zugestellt wird, darf er niemandem die Rechtshilfe des Gogerichts im Namen des Bischofs zukommen lassen (nemini iudicium gograviale ex parte nostri intimabit). Siegelankündigung des Bischofs.
1) Ausfertigung, Pergament 19 x 13 cm; abhängendes Siegel vom Pergamentstreifen abgerissen. Rückseite: Dyt is eyn privilegium, dat nemandt unser borgers mach buten vurg gerichte laden eder daghenn (14./15. Jh.); Signaturen: N. 7, 1324 [!] (17. Jh.). Diese Urkunde wurde im Jahre 1623 nach der Einnahme der Stadt Beckum durch die kaiserlichen Truppen beschlagnahmt und nach Münster geschafft. Verzeichnet in FMLA 376, 7. Abschrift Nieserts (aus MSC III 26). Abschrift (17. Jh.). kollationierte Abschrift des Notars Caspar Rexinck. Abschrift Erhards.
LAV NRW W, Fürstbistum Münster, Urk. 468
2) Kollationierte Abschrift auf Papier (18. Jh.). Rückseite: Signatur: VI A 1 a.
Kreisarchiv Warendorf, Stadt Beckum U 19
3) Abschrift.
LAV NRW W, RKG B 366, Bd. 1, Bl. 64 und Bd. 2, Bl. 42.
Urkunden
feria quinta post dominicam qua cantatur Invocavit
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.