Konrad Angelhaber von Jungreuth (Judenrewt) bekundet, dass Abt Ulrich von St. Emmeram ihm den Hof des Klosters in Jungreuth für drei Jahre mit reduzierten Abgaben, danach mit den gewöhnlichen Diensten verliehen hat. Darüber setzt er Konrad Gruber von Grub und Hans Schmid von Neuhausen zu Bürgen. S: Hans Ärdinger von Oberhaim (?)