Katastrophenhilfe - Warum die Retter selbst in Not sind
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/027 R160115/202
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/027 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2016
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2016 >> Filmdokument
2. Juni 2016
Sie retten Menschen aus den Fluten, befreien Straßen von Geröll und Schlamm. Die meist ehrenamtlichen Helfer gehen seit Tagen ans Limit. Dabei brauchen sie selbst Hilfe.
Ohne die vielen Freiwilligen von Feuerwehr und anderen Diensten würde Braunsbach oder Schwäbisch Gmünd nach der Naturkatastrophe wohl im Chaos versinken.
Noch gibt es rund 220.000 - überwiegend ehrenamtliche - Helfer in Baden-Württemberg. Aber schon heute haben die Hilfsorganisationen Probleme, ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Beispiel Feuerwehren: Früher war es fast selbstverständlich, in dem Ort, in dem man lebte, der Feuerwehr anzugehören. Doch heute arbeiten viele weit außerhalb ihrer Gemeinden; bei Einsätzen können sie nicht schnell genug vor Ort sein. Familie und Beruf mit den Anforderungen der Hilfsdienste zu vereinbaren, wird immer schwieriger. Abgesehen davon, dass ehrenamtliche Helfer nur eine geringe Aufwandsentschädigung bekommen. Die Folge: Immer mehr Feuerwehren müssen zusammengelegt werden, die Fahrt zu den Einsatzorten dauert also länger.
Der Landesfeuerwehrverband fordert deshalb, die Arbeit der Ehrenamtlichen mit entsprechenden Anreizen aufzuwerten. Er befürchtet: Wird der freiwillige Dienst nicht attraktiver, müssen Gemeinden und Landkreise Berufsfeuerwehren aufbauen. Und die würden den Steuerzahler Millionen kosten.
Gast im Studio: Hermann Schröder, Leiter der Abteilung "Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz" im Innenministerium
Ohne die vielen Freiwilligen von Feuerwehr und anderen Diensten würde Braunsbach oder Schwäbisch Gmünd nach der Naturkatastrophe wohl im Chaos versinken.
Noch gibt es rund 220.000 - überwiegend ehrenamtliche - Helfer in Baden-Württemberg. Aber schon heute haben die Hilfsorganisationen Probleme, ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Beispiel Feuerwehren: Früher war es fast selbstverständlich, in dem Ort, in dem man lebte, der Feuerwehr anzugehören. Doch heute arbeiten viele weit außerhalb ihrer Gemeinden; bei Einsätzen können sie nicht schnell genug vor Ort sein. Familie und Beruf mit den Anforderungen der Hilfsdienste zu vereinbaren, wird immer schwieriger. Abgesehen davon, dass ehrenamtliche Helfer nur eine geringe Aufwandsentschädigung bekommen. Die Folge: Immer mehr Feuerwehren müssen zusammengelegt werden, die Fahrt zu den Einsatzorten dauert also länger.
Der Landesfeuerwehrverband fordert deshalb, die Arbeit der Ehrenamtlichen mit entsprechenden Anreizen aufzuwerten. Er befürchtet: Wird der freiwillige Dienst nicht attraktiver, müssen Gemeinden und Landkreise Berufsfeuerwehren aufbauen. Und die würden den Steuerzahler Millionen kosten.
Gast im Studio: Hermann Schröder, Leiter der Abteilung "Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz" im Innenministerium
0'19
Audio-Visuelle Medien
Heigold, Gabriele; Bäckerin
Kyre, Eberhard; Friseur
Roth, Ingo; Schadenregulierer
Wolf, Hagen; Schadenregulierer
Braunsbach SHA; Hochwasser
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:29 MEZ
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