Hermann, Bischof von Würzburg, erlaubt der Abtei Bronnbach, ihre früher durch Konversen bestellten Güter zu Dörlesberg (Dörlisbur) künftig durch Weltleute bebauen zu dürfen mit Einteilung all ihres Besitztums in Mansus von je 30 Morgen Ackerland und 1/2 Morgen Wiese. Zehnte, Hauptrecht und Vogtei sind der Abtei vorbehalten, und von jedem Mansus gebührt ihr ein Jahresgeld von 10 Solidi Heller, 3 Malter Korn, 1 Malter Weizen, das Weiderecht nach der Ernte etc.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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