Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor ihnen im Rat ist der Anwalt und Diener der Deutschordenskommende ("der Teutschen Herren im Tutschen Huse") in Ulm [abgegangen, Bereich Bahnhofstraße 11-13, Bahnhofstraße 5, Parz. 281/1 und 281/5] Klaus Färber ("Ferwer") erschienen und hat berichtet, dass Klaus Luitker von Jungingen [Stadt Ulm] einen der Kommende von seiner Wiese im Ried neben der Wiese des Kriech von Wiblingen [Stadt Ulm] zustehenden Zins in Höhe von 8 Schilling Heller trotz Mahnung nicht bezahlt hat. Er hat daher auf Anweisung seiner Herren die Wiese gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts zwangsversteigern lassen und dies vor dem Rat durch die Aussagen von Ammann, Richtern und Büttel belegt. Dabei hat der Ulmer Bürger Michael Schälling die Wiese ersteigert. Dies wurde Klaus Luitker, wie die Aussage des Büttels belegt, ordnungsgemäß verkündet. Der Anwalt der Kommende fragt nun bei Bürgermeister und Rat an, wie er Michael Schälling den Erwerb der Wiese beurkunden kann, damit dem Ulmer Stadtrecht Genüge getan wird und er seine ersteigerten Ansprüche belegen kann. Bürgermeister und Rat erklären daraufhin, dass, nachdem Klaus Färber die Versteigerung der Wiese gemäß den Vorschriften des Ulmer Stadtrechts hat durchführen lassen, eine Überschreibung der Wiese an Michael Schälling unter dem Stadtgerichtssiegel die volle Rechtsgültigkeit besitzt und von niemandem angefochten werden kann. Auf Bitte des Anwalts beurkunden sie ihm ihre Entscheidung.