Prior Damianus a S. Sanctis Innocentibus stellt ein Revers aus, dass die Beerdigung des Paters Antonius a Sancto Josepho, Priesters des Karmeliterordens und Prediger im Heilbronner Deutschordenshause unter Vorwegnahme der Zustimmung von Bürgermeister und Rat ohne Präjudiz sein soll.
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, {B 189 III Bü 13}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 189 III Heilbronn, Reichsstadt: Klöster und Klosterhöfe
Heilbronn, Reichsstadt: Klöster und Klosterhöfe >> II. Karmeliterkloster >> Akten >> Notar Johannes Silberrad, Bürger zu Heilbronn, beurkundet, dass er sich auf Veranlassung des Amtsbürgermeisters Johann David von Feyerabend mit Johann Georg Schmid und Johann Dieterich Dickhardt, Mitglieder des Stadtgerichts, am 1. Juni 1714 in das Karmeliterkloster begeben und dem Prior Damianus a S. Sanctis Innocentibus dessen Revers vom 12. Mai 1714 über die Beerdigung des Paters Antonius a Sancto Josepho, Priesters des Karmeliterordens und Prediger im Heilbronner Deutschordenshause, nebst einer Abschrift des Reverses vom 12.03.1708 (beide Reverse sind wörtlich inseriert) unter Protest gegen einige ungewöhnliche in ersterem enthaltene Klauseln zurückgestellt habe.
1714 Mai 12
Urkunden
Überlieferungsart: Insert
Notar Johannes Silberrad, Bürger zu Heilbronn, beurkundet, dass er sich auf Veranlassung des Amtsbürgermeisters Johann David von Feyerabend mit Johann Georg Schmid und Johann Dieterich Dickhardt, Mitglieder des Stadtgerichts, am 1. Juni 1714 in das Karmeliterkloster begeben und dem Prior Damianus a S. Sanctis Innocentibus dessen Revers vom 12. Mai 1714 über die Beerdigung des Paters Antonius a Sancto Josepho, Priesters des Karmeliterordens und Prediger im Heilbronner Deutschordenshause, nebst einer Abschrift des Reverses vom 12.03.1708 (beide Reverse sind wörtlich inseriert) unter Protest gegen einige ungewöhnliche in ersterem enthaltene Klauseln zurückgestellt habe.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:36 MEZ
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- Neuwürttembergische Bestände vor 1803 bzw. vor 1806/10 (Tektonik)
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- Heilbronn, Reichsstadt: Klöster und Klosterhöfe (Bestand)
- II. Karmeliterkloster (Gliederung)
- Akten (Gliederung)
- Notar Johannes Silberrad, Bürger zu Heilbronn, beurkundet, dass er sich auf Veranlassung des Amtsbürgermeisters Johann David von Feyerabend mit Johann Georg Schmid und Johann Dieterich Dickhardt, Mitglieder des Stadtgerichts, am 1. Juni 1714 in das Karmeliterkloster begeben und dem Prior Damianus a S. Sanctis Innocentibus dessen Revers vom 12. Mai 1714 über die Beerdigung des Paters Antonius a Sancto Josepho, Priesters des Karmeliterordens und Prediger im Heilbronner Deutschordenshause, nebst einer Abschrift des Reverses vom 12.03.1708 (beide Reverse sind wörtlich inseriert) unter Protest gegen einige ungewöhnliche in ersterem enthaltene Klauseln zurückgestellt habe. (Archivale)