Der Zeller Johann Cordes, freie Standesperson in der Bauerschaft Rheitlage (Redtlage) im Kirchspiel Schepsdorf, schließt mit dem Zeller Johann Lübbers daselbst einen Vergleich in dem vor dem Freigericht zu Emsbüren geführten Rechtsstreit über eine lange Zeit gemeinsam besessene Wiese und einen Heidgrund. Jede Seite trägt für sich die Prozeßkosten. Die Wiese wurde vermessen und in zwei Teile geteilt. Dann wurde gelost (lottiert). Dabei fiel der oberste Teil im Osten an Lübbers, der westliche umzäunte Teil an Cordes. In gleicher Weise durch Los kam der östliche Teil des Heidgrundes an Cordes, der westliche Teil an Lübbers. Jede Seite wird nun ihren Anteil für sich privat nutzen. Beide Seiten verständigen sich über die Instandhaltung der einzelnen (spezifizierten) Abschnitte des Zauns. Zeugen: Johan Nicolas Werneri und Antonius Wostmeyer, beide Personen freien Standes aus Schepsdorf. Beglaubigung durch den Notar Bernhard Anton Brinck.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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