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Kaiser Matthias von Habsburg bekundet, dass Johann Friedrich [von
Schwalbach], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, um die Bestätigung
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1611-1620
1613 Oktober 21
Ausfertigung, Pergament, mit Woll- und Metallschnur angehängtes Majestätssiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben in unserer und des heyligen reichs statt Regenspurg den ainundzwaintzigisten tag des monats Octobris nach Christi unsers lieben Herrn und Seeligmachers geburt im sechzehenhundert dreyzehendten unserer reiche des römischen im andern des hungrischen im fünfften und des behemischen im dritten jahren
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kaiser Matthias von Habsburg bekundet, dass Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, um die Bestätigung der vom Reich verliehenen Regalien, Privilegien, Lehen und Einkünfte des Klosters Fulda gebeten hat, sowie sie Matthias Vorgänger der verstorbene Kaiser Rudolf II. zuletzt bestätigt hat. Matthias bestätigt diese Privilegien und Regalien angesichts des vorbildlichen geistlichen Lebens Fuldas sowie der für das Reich geleisteten und zukünftig zu leistenden Dienste der Äbte und des Klosters Fulda. Namentlich erwähnt wird bei der Privilegienbestätigung die Grafschaft Ziegenhain und Nidda mit allem Zubehör; diese haben die Landgrafen von Hessen von den Äbten von Fulda als Afterlehen erhalten. Alle bestätigten Privilegien sind Lehen des Reichs. Johann Friedrich gelobt durch seine Bevollmächtigten Peter Ernst von der Fels, Propst von Petersberg, und Gebhart von Ach unter Eid, Kaiser und Reich treu und gehorsam zu sein und allen seinen Verpflichtungen als Lehnsmann nachzukommen. Der Abt und Fulda sowie dessen Herrschaftsgebiet, Besitzungen und Untertanen stehen unter dem Schutz von Kaiser und Reich. Kein Untertan des Reichs soll diesen Anordnungen zuwiderhandeln, sondern sie vielmehr getreulich beachten, allen Anordnungen nachkommen und diese gegebenfalls schützen. Bei Verstößen gegen dieses Privileg droht Huldverlust und eine Strafe in Höhe von 50 Mark lötigen Golds, zahlbar zur Hälfte an das Reich und den Abt von Fulda. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Regensburg. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Taxvermerk über 30 Goldgulden; Registraturvermerk
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Matthias propria [unter der Plica] / Vice R[egistrata?] domini Jo[hann] Swicardi [Schweikhard von Kronberg] [unter der Plica] / archicancellarii Moguntinii [unter der Plica] / vidit [?] L. [?] von Ulm / ad mandatum sacrae caesarae / maiestatis proprium / R. [?] Lucher [?] manupropria [?])
Vgl. hierzu auch Nr. 1734.
Kurzregest unter der Plica.
Die Bevollmächtigten des Abtes sind mit anderer Tinte nachgetragen worden.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.