Nikolaus Ströppl zu Tegernbach gibt seine Tochter Martha dem Leonhard Glockshuber daselbst zur Ehe nach dem Landrecht zu Niederbayern. Martha erhält einen Geldbetrag von Glockshuber als Heiratsgut, während Ströppl diesem von seinem Gut zu Tegernbach die Jahresgült übergibt und er sich Kost auf Lebenszeit ausbedingt.; S: Hans Turener, Pfleger zu Tegernbach