Conrad der Hagel von Tengen (Dyengen), derzeit Vogt des Grafen Heinrich von Montfort, bekundet, dass vor ihm zu Gericht zu Tengen Heinz Adelhalun, Pfründer zu Sießen (Suessen), mit seinem Fürsprecher Cunz dem Suter, gegen seine Schwester Adelhait die Schinderin von Wirnsweiler (Wernswiler), die mit ihrem Fürsprecher Cunz Schlaichwegg anwesend ist, klagt, daß diese auf sein Eigengut zu Wolfartsweiler (Wolpprehtswiler), das er den Klosterfrauen von Sießen vor offenem Gericht zu Tengen und zu Saulgau (Sulgen) vermacht habe, Ansprüche erhebe. Die Bekl. muss zugeben, dass sie an dem vorgenannten Gut kein Recht habe und verzichtet auf ihre Ansprüche.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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