Nachdem der Kaiser ihn auf Bitten der "varenbbüler- und langjährischen erben und interessenten" bereits unterm 18. Juli 1662 mit einer Kommission in Sachen der von ¿Anna Varenbülerin innegehabten Hälfte an dem Gut Faurndau gegen ¿Bernhard Schafelitzki von Muckendell beauftragt, hat Herzog Eberhard zu Württemberg die Parteien ¿ einerseits, vertreten durch den württembergischen Kanzleiadvokaten Franz Wilhelm Finxen: Georg Wilhelm Bidenbach von Treuenfels, Oßweil und Ehningen, württembergischer Geh. Regimentsrat und Reichstagsgesandter in Regensburg, für seine Ehefrau Susanne und für Jakobine, beide geb. Varnbüler von Hemmingen, Johann Konrad Crafft, derzeit in Ulm, für seine Ehefrau Agnes geb. Varnbüler, Johann Leonhard Breitschwerdt von Buchenbach für seine Ehefrau Regina geb. Varnbüler, Johann Varnbüler, württembergischer Titularrat, curatorio nomine (anfangs) für die Brüder Johann Gerlach, Johann Eberhard und Johann Friedrich Varnbüler, die inzwischen selbst rechtsfähig sind, Achilles Ludwig von Glauburg für seine Ehefrau Maria Elisabeth geb. Langjährin von Buchberg, Levin von Kniestädt, brandenburgischer Hofjunker und Kornett, und Christoph Philipp Wolffhardt, Lic. iur. utr., brandenburgischer Hof- und Ritterlehngerichtsadvokat zu Bayreuth, als erbetene Beistände für Margarethe Elisabeth Langjährin geb. von Metzenroth, brandenburgische Hofmeisterin, und ihre Söhne Gustav Magnus und August Langjahr, Paul Jakob Rümelin, württembergischer Amtmann und herrenalbischer Pfleger zu Merklingen, sowie Friedrich Philipp Kielmann für sich und seine minderjährigen Geschwister; andererseits, vertreten durch Vitus Werner, Konsulenten der freien Reichsritterschaft in Schwaben, sowie Friedrich Ludwig von Janowitz und Philipp Ludwig von Neipperg als Vormünder für Bernhard und Margarethe, minderjährige Kinder des ¿Ernst Christoph Schafelitzki von Muckendell aus seiner Ehe mit Julina Agnes von Sperberseck: die Witwe und die Mündel ¿ am 3. und 4. April 1665 vernehmen und dahingehend vergleichen lassen, daß die Ansprüche der adligen Witwe [Schaffalitzky von Muckodell] mit 4000 Gulden "in guten landtschafftsgülten" und angefallenen Zinsen abgefunden werden.