Elisabeth, Äbtissin des Klosters zu Oberstenfeld und der Konvent urkunden, daß sie ihre Mühle, gen. die Hofmühle, Reinhart dem Müller mit allen Rechten verliehen haben, für jährlich sieben Malter Roggen auf St. Michaels Tag. Für den Fall, daß er das Korn nicht liefert, soll die Mühle und das Seine den Frauen verfallen sein, damit sie sich davon bezahlt machen können. Er verpflichtet sich, die Mühle in Ehren zu halten und wenn er Bauholz dafür braucht, soll er es im Wald des Klosters hauen und soll man es ihm daraus fahren. Er soll die Mühle mit allem Zubehör haben, wie andere Müller bisher auch.