Der Komtur Konrad von Dettelbach und die Brüder der Deutschordenskommende in Würzburg bekennen, dass ihnen Adelheid, die Witwe des Albert von Mörlbach ("Moerelbach") alle ihre Güter in Dorf und Gemarkung Zeuzleben ("Zv/e/zleibe") unter Vorbehalt des lebenslänglichen Nießbrauches geschenkt hat. Diese Güter ertragen jährlich 60 Malter Getreide und ungefähr 35 Schilling Würzburger Pfennige. Nachdem Adelheid nun krank geworden ist, hat sie die Deutschordensbrüder gebeten, nach ihrem Tod ein Seelgerät für sie in der Kommende zu begehen. Dabei soll man im Konvent 14 Unzen Pfennige, die jährlich von der Mühle in Zeuzleben gefallen, als Pitanz unter den Ordensbrüdern verteilen. Außerdem soll man von 10 Malter Weizen, die von dem Hof in Zeuzleben gefallen, am 16. Dezember ("in ieiunio ante Nativitatem Domini") Brote im Konvent verteilen. Der Deutschmeister ("per Alemaniam preceptor") Gottfried von Hohenlohe erteilt seine Zustimmung zur Begehung des Jahrtages und verpflichtet den Komtur und die Brüder zur Einhaltung aller damit verbundenen Bestimmungen. Actum Herbipoli 1295 pridie kalendas septembris. Aussteller: Deutschordenskommende Würzburg. Empfänger: Adelheid von Mörlbach

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Staatsarchiv Würzburg
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