Hans von Ostheim gesessen zu Saltzberg verkauft dem Grafen Johann zu Wertheim für 735 Heller Pfund Würzburger Währung Lehen und Allod, nämlich: die Lehen zu Laudenbach (Lutenbach): 5 Malter und 1 Simmer Korn und 2 1/2 Malter Hafer, die Heintz Stoberer gibt: 4 Malter und 1 Simmer Korn und 2 Malter Hafer von Cuntz Stoberer; 2 Malter Korn und 1 Malter Hafer von Hans Arnolt; von Heintz Lubrich von Billingshausen 1 1/2 Malter Korn und 1 Malter Hafer; von einem Gut zu Lutenbrunne, das Hans ym Hofe innehat, 1/2 Malter Korn und 1/2 Malter Hafer; von Hotz von Witzstat 1/2 Malter Weizen von einer Wiese zu Birkenfeld; an Zins zu Laudenbach 7 ß D und 3 Kopf Fische, ferner 13 swartsburger wert Fische; zu Billingshausen 5 Regensburger; zu Karbach 6 ß 3 h und 1 1/4 Fasnachtshuhn; zu Marktheidenfeld 5 ß, 1 Fastnachtshuhn und 1/2 Gans; zu Laudenbach 7 Sommerhühner; an alles: zu Summerberg auf dem Zehnten 1 1/2 Malter Korn und 1 1/2 Malter Hafer und 1 Morgen Wiese an der Wern zu Witbach 3 1/2 Malter Korn und 1 Meste weniger als 2 Malter Hafer, 9 Tornosen für Zins und Weinfuhr, 7 Hühner, zur Hälfte Sommer-, zur Hälfte Martinshühner, und 1 1/2 Gänse; zu Altfeld 1 1/2 Fastnachtshuhn. Wiederkauf ist auf 10 Jahre um den Kaufpreis vorbehalten. Der Verkäufer bleibt zeitlebens des Grafen Mann. Im Wiederkaufsfall erhalten der Verkäufer und seine Erben ihr Lehen wieder vom Grafen aufgetragen, wie bisher. Baut der Graf die Hofstätte in der Burg zu Laudenbach auf, die Verkäufer innehatte, so erlischt dessen Anrecht darauf.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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