Die Schöffen des Gerichts Grefrath bekunden, daß d
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K/34
G 1 Grefrath Urkunden und ältere Akten bis 1848 Grefrath Urkunden und ältere Akten bis 1848
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1604 November 30
Regest: Die Schöffen des Gerichts Grefrath bekunden, daß die Eheleute Meuwiß Muncks und Stincken von Tilman tho Heithuysen 100 Taler und von dessen Schwager Erken Hennes 25 Taler leihen. Der gesamte Betrag dient zur Rückzahlung einer Schuldsumme von 125 Talern an Peterken Lauwers, doch bleiben die Eheleute an rückständigen Zinsen noch 15 Taler schuldig. Zum Unterpfand für die nunmehr geliehenen Kapitalien steht das Muncksgut. Zeugen: Jan Tilmkens und Tilmann Siwerts.
Abschrift auf Papier, ein Bogen
Urkunden
Abschrift nach einer Pergamenturkunde, beglaubigt durch J. Menghius, Landschreiber.
Muncks, Meuwiß
Stincken, N.N.
Heithuysen tho, Tilman
Hennes, Erken
Lauwers, Peterken
Tilmkens, Jan
Siwerts, Tilmann
Menghius, J.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:05 MEZ