Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheidet in Streitigkeiten zwischen den Geistlichen (der pfaffheit gemeynlich) zu Bacharach und dortigen Tälern einer- und dem pfalzgräflichen Amtmann, Bürgermeistern, Räten, Bürgern und Gemeinde daselbst andererseits: Der Kläger soll dem Beklagten folgen. Wenn Priester und Bürger miteinander in Streit geraten, soll dies durch Pastor und Amtmann zu Bacharach geschlichtet und entschieden werden, wobei bei je nach Kläger der Amtmann oder der Pastor den Ort der Tagsatzung bestimmen. Der Pastor soll sich darum bemühen, seine Wohnung zu Bacharach zu haben, und Widerwärtigkeiten persönlich und nicht durch einen Vikar oder Kaplan strafen. Wenn er nicht anwesend ist und Bürger und Geistliche miteinander in Streit geraten, soll dies allein vor dem Amtmann geschlichtet und entscheiden werden. Bereits König Ruprecht hatte diesbezüglich eine Entscheidung erlassen, auf die Bezug genommen wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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