Propst Johannes (III. Simon) und der Konvent des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen belehnen Georg Hermann zu Witthau und dessen Erben mit einem daselbst gelegenen Hof, bestehend aus nach Anstößern näher beschriebenem Haus samt Garten, Stadel und Hofreite sowie 75 Jauchert Ackerland und 9 Jauchert Gehölz, für den ausführlich spezifizierte jährliche Abgaben zu entrichten sind. Der künftige Inhaber ist außerdem dem Gotteshaus dienstpflichtig und dessen Vogtei unterworfen, außerdem unterliegt er der Steuerhoheit und Gerichtsbarkeit der Reichsstadt Ulm. Für eventuelle Verletzungen der mit dem Besitz des Lehens verbundenen Pflichten wird dessen Einziehung angedroht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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