Pfalzgraf Philipp bei Rhein schließt mit Eb. Johann II. von Trier ein Bündnis zur Erhaltung des Friedens. Keine Seite soll Land, Leute, Untertanen und deren Angehörige mit Fehde und Feindschaft angreifen. Streitigkeiten sollen gütlich beigelegt werden; als Obleute benannt werden der Mainzer Domkustos Graf Ruprecht von Solms, Ludwig von Isenburg, Graf zu Büdingen, Graf Otto von Solms und Wirich von Daun, Herr zu Oberstein und Falkenstein. Das Bündnis soll auf beider Lebenszeit gelten. Diese sollen sich mit vier Räten entweder zu Bacharach oder zu Oberwesel zu schiedsrichterlichem Entscheid versammeln. Für den Austrag von Forderungen und Ansprüchen zwischen ihren jeweiligen Geistlichen, Adligen und weiteren Leuten werden differenzierte jeweilige Rechtswege vereinbart. Siegler: Eb. Johann II. (1) und Pfalzgraf Philipp (2). "geben zu Franckfurt uff dornstag nach santt Marien Magdalenen tag" 1489

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Landeshauptarchiv Koblenz
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