Pfalzgraf Philipp bei Rhein schließt mit Eb. Johann II. von Trier
ein Bündnis zur Erhaltung des Friedens. Keine Seite soll Land, Leute,
Untertanen und deren Angehörige mit Fehde und Feindschaft angreifen.
Streitigkeiten sollen gütlich beigelegt werden; als Obleute benannt werden
der Mainzer Domkustos Graf Ruprecht von Solms, Ludwig von Isenburg, Graf zu
Büdingen, Graf Otto von Solms und Wirich von Daun, Herr zu Oberstein und
Falkenstein. Das Bündnis soll auf beider Lebenszeit gelten. Diese sollen
sich mit vier Räten entweder zu Bacharach oder zu Oberwesel zu
schiedsrichterlichem Entscheid versammeln. Für den Austrag von Forderungen
und Ansprüchen zwischen ihren jeweiligen Geistlichen, Adligen und weiteren
Leuten werden differenzierte jeweilige Rechtswege vereinbart. Siegler: Eb.
Johann II. (1) und Pfalzgraf Philipp (2). "geben zu Franckfurt uff dornstag
nach santt Marien Magdalenen tag" 1489