Herzog Johann II. von Pfalz-Simmern und Herzog Wilhelm IV. von Bayern als Vormünder der Brüder Markgraf Philibert von Baden-Baden und Christoph II. von Baden-Rodemachern schlichten in der Streitsache zwischen der Witwe des Georg Mayer von Saxenbach (Sasbach) namens Agnes Mayer, geborene von Steinkallenfels, (Vormünder und Vormundschaftsvogtei zu Bühl: Hans von Steinkallenfels, Hans Jakob von Dürmentz zu Newen Windeck und Mathias Kirsser sowie Viax von Oberstein), und den Geschwisterkindern des Georg Meyer sowie deren Kuratoren Sampson vom Stein zu Reichenstein, Caspar Stoll von Stauffenberg und Mölchior von Schawenburg sowie Michel Botzheym um die Erbschaft des Georg Meyer und das Heiratsguts seiner Witwe laut Testament und Heiratsverschreibung. Der Schlichtungsspruch in 4 Punkten: Die Witwe Mayer erhält jährlich 56 fl., behält 1/3 der fahrenden Habe ihres Mannes sowie 200 fl. Morgengabe. Die ihr zustehenden Güter werden in gen. Weise verzinst.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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