Kurfürst Philipp von der Pfalz und Graf Reinhard zu Leiningen-Westerburg verleihen dem Scherhannes, Büttel zu Asselheim, und seinen Erben die Mahlmühle daselbst mit Zugehörung und Gerechtigkeiten unter Nennung zahlreicher Detailvereinbarungen, u. a.: die Pflicht im nächsten Jahr für mindestens 40 Gulden an der neuen Mühle zu bauen, wofür sich Peter Hammer, der Schmied, verbürgt; die Zahlung eines jährlichen Zins von zunächst 40 Malter Korn für 20 Jahre und danach 50 Malter, je hälftig an den pfalzgräflichen Keller zu Dirmstein und den Keller zu Altleiningen zu zahlen; die Leihe von Geschirr im Wert von 100 Pfund für 20 Jahre an den Scherhannes; dessen Pflicht zur Instandhaltung der näher aufgelisteten Bauten und Funktionen; der Heimfall bei Nichtzahlung oder Nichtinstandhaltung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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