Übereinkunft zwischen Markgraf Friedrich Magnus und Markgräfin Augusta Maria wegen des Gutes Augustenberg. Die Markgräfin übernimmt die Baukosten mit 33.780 fl., der Markgraf verspricht deren Rückerstattung und Wiedereinlösung der verpfändeten Juwelen (im Wert von 18.000 fl.) und verpfändet für den Rest ihr das Gut Kleinsteinbach. Augustenberg wird als Witwensitz für die Markgräfin bestimmt.