Search results
  • -6 of 299

Der kurfürstliche Rat und Pfleger zu Dingolfing Ernst Ramung von Rameck zu Seeholzen, Weng und Moßweng, auf Tunzenberg und Moosthenning beurkundet einen Vergleich zwischen Magdalena, Priorin des Klosters Niederviehbach, einerseits und der Dorfgemeinde zu Wörth [a.d.Isar] sowie dem Pflegsverwalter zu Rottenburg Leonhard Schmidt andererseits wegen des Viehtriebs und der Jurisdiktion auf dem Weidegrund: Die Dorfgemeinde zu Wörth behält nach dem vorgezeigten Erbrezess von 1572 ebenso wie der Pflegsverwalter von Rottenburg die Weiderechte. Die Klage des Klosters wird abgewiesen, es sei denn, die Rechtmäßigkeit der Ansprüche kann von der Priorin und dem Konvent noch bewiesen werden. Jede Partei erhält eine Ausfertigung dieses Rezesses.;. S: Ernst Ramung von Rameck zu Seeholzen, Weng und Moßweng, auf Tunzenberg und Moosthenning, kurfürstlicher Rat und Pfleger zu Dingolfing

Show full title
Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Loading...