Der Dompropst Volrad, der Domdechant Amelung und das Domkapitel zu Paderborn genehmigen auch ihrerseits die oben genannte Teilung des Kirchspiels S. Ulrich unter Wiederholung der vorstehenden Urkunde des Bischofs Bernhard.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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